Jeddeloh 1

Der Familienname

Eine Hofstelle als Anfang des Ortes

Auch die Entstehung der ersten Ansiedlung in Jeddeloh ist, wie überall, wo sie weit in die Jahrhunderte zurückgeht, nicht mehr genau nachzuvollziehen. Als der Familienname der heutigen „zu Jeddelohs“ im Zusammenhang mit Jeddeloh erstmalig auftauchte, ist man schon einiges weiter in der Zeit. Für die Aufklärung der näheren Umstände, insbesondere auch darüber, wann zu einer ersten Hofstelle eine zweite kam oder ob eine Teilung erfolgte, bedarf es wohl noch intensiven Forschens.

In den erwähnten Lehnsregistern der Grafen von Oldenburg lesen wir:

„De brodere Hinricke und Ludolve (Hinrich und Ludolf) von Oldenburg-Bruchhausen lenet en hus in Vardenberge (Wardenburg) und en in Yedelo (Jeddeloh), en in Ethoerne (Etzhorn),en in Borbeke.“ Die Grafen von Oldenburg-Bruchhausen, Hinrich und Ludolf, haben unter anderem den Zehnten auch in Jeddeloh gehabt. An einer anderen Stelle dieses Lehnsregisters heißt es:

„De brodere von Fikensolt den tegeden (den Zehnten) in Jedelo von dessen dre greven.“

Hiernach haben die Grafen von Oldenburg-Bruchhausen die Zehntgerechtigkeit von Jeddeloh abgetreten an die Herren von Fikensholt.

Über den anderen Hof zu Jeddeloh lesen wir auf Seite 80 unter der Fußnote 3 des genannten Lehnsregisters:

„Johann Clinge, gräflich oldenburgischer Ministeriale, Mitglied des niederen Adels, hat vom Kloster Rastede ein Haus zu Jeddeloh als Lehen.“

Auf Klinge folgt als Lehnsherr, wahrscheinlich durch Erbschaft, der Ritter Mule, der am 27. Juli 1328 dem Kloster Hude aus diesem Hofe eine jährliche Rente von einer Bremischen Mark (etwa 250 Gramm Silber) schenkt. Die Urkunde darüber lautet: „Ritter Mule hat einen Hof in Giudeloh.“

Aus den vorstehenden Aufzeichnungen geht wohl hervor, dass 1260 bzw. 1275 in Jeddeloh ein Hof in dem Lehnsregister der Grafen Oldenburg-Bruchhausen geführt wurde und ein zweiter dem Kloster Rastede unterstellt war. Es ist deshalb anzunehmen, dass es zu dieser Zeit zwei Höfe in Jeddeloh gegeben hat.

Über den Ursprung der beiden Jeddeloher Hausmannstellen, die wir wegen der besseren Übersicht mit (1) für J.D. zu Jeddeloh und (2) für Brun zu Jeddeloh bezeichnen, schreibt der Hausmann Johann zu Jeddeloh, geb. 1761, gest. 1825, in seinem Gesuch an die Cammer, also an die Regierung in Oldenburg unter dem 19. September 1824:

„Anfänglich war nur die Jeddeloher Johannes Stelle allein da. Dass sich nun die ersten Bewohner einen großen Teil der umliegenden Gegend wegen der geringen Güte des Bodens zu ihrer Existenz nehmen mussten, war eine selbstsprechende Sache. Dieses erbte von Kind zu Kind fort.

Nachdem haben die Besitzungen zwei Brüder zu Jeddeloh unter sich geteilt, woraus also die jetzige Brun zu Jeddeloh Stelle entstanden ist. Sowie bei dieser Teilung eine Gleichheit noch zu sehen ist, so hat doch der eine acht Tagewerk Wiesenland mehr als der andere, wogegen letzterer acht Scheffelsaat Feldland mehr besitzt. Es bleibt aber bei allem eine Unmöglichkeit für uns, nachzuweisen, wie und auf welche Art solches unser Eigentum geworden ist.“

Soweit gibt uns der Hausmann Johann zu Jeddeloh in dem Schreiben seine Ansicht über die Entstehung der beiden Hausmannstellen wieder.

Zusammenfassung der Aufteilung der Jeddeloher Wiesen zwischen Johann und Brun zu Jeddeloh.

Brief1

Die Hausmannstellen
Johann zu Jeddeloh (Hof 1) und
Oltmann zu Jeddeloh (Hof 2) 

Die folgenden Bilder zeigen die Lage der beiden Hausmannstellen Johann zu Jeddeloh (Jetziger Hofinhaber = Jan Dietrich zu Jeddeloh) und Oltmann zu Jeddeloh (Hofinhaber = Brun zu Jeddeloh). Die Luftbildaufnahme wurde vom Originalbild (in Besitz von Brun zu Jeddeloh) im Jahre 2004 kopiert. 

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Stammfolgelinien